Freitagsbrief 12/2018_19
Liebe Eltern!
In dieser Woche waren viele Kinder, einige Lehrer und Schulbegleiter krank.
Wenn Ihr Kind krank ist, müssen Sie es bis 8.00 Uhr in der Schule krankmelden. Nutzen Sie dafür die Nummer des Anrufbeantworters (9107330). Sie können uns jederzeit auf dem Anrufbeantworter eine Mitteilung hinterlassen (nicht nur bei Krankmeldungen). Der Anrufbeantworter wird täglich vor Unterrichtsbeginn abgehört.
Im Falle eines unentschuldigten Fehlens gilt ihr Kind auch dann als unentschuldigt, wenn Sie uns erst bei unserem Anruf mitteilen, dass Ihr Kind krank ist.
Beachten sie bitte, dass es uns auch darum geht Ihr Kind abzusichern, falls es morgens das Haus verlassen hat und dann nicht in der Schule ankommt.
Die Schulordnung für die Grundschulen in Rheinland Pfalz schreibt in §22 Schulversäumnisse wie folgt:
- Sind Schülerinnen oder Schüler verhindert, am Unterricht oder an sonstigen für verbindlich erklärten Schulveranstaltungen teilzunehmen, so ist die Schule vor Unterrichtsbeginn zu informieren. Eine begründete schriftliche Entschuldigung ist spätestens am dritten Tag vorzulegen. Die zusätzliche Vorlage von ärztlichen, ausnahmsweise von schulärztlichen Attesten, kann verlangt werden. Unabhängig von weiteren Maßnahmen aufgrund des Schulgesetzes sind bei unentschuldigtem Fernbleiben die Eltern unverzüglich zu benachrichtigen.
- Das Fernbleiben vom Unterricht und von sonstigen schulischen Pflichtveranstaltungen wird in der Klassenliste oder im Klassenbuch festgehalten.
Ich kann mir vorstellen, dass es für Sie nicht so einfach ist, wenn Sie arbeiten gehen und ihr Kind krank ist. Aber bedenken Sie bitte, dass Sie wenn Sie Ihr Kind nicht ganz gesund in die Schule schicken einerseits sicher Ihrem Kind schaden. Ein krankes Kind hat auch nichts davon, wenn es im Unterricht sitzt. Zum anderen haben wir noch viele andere Menschen in der Schule, die nicht angesteckt werden möchten. Wenn wir Sie anrufen, weil Ihr Kind krank in der Schule sitzt, so müssen Sie dafür sorgen, dass Ihr Kind so schnell wie möglich abgeholt wird und erst wiederkommt, wenn es gesund ist. Denken Sie bereits jetzt an solche Notfälle und erarbeiten Sie in der Familie einen Notfallplan, falls Sie auf der Arbeit nicht sofort wegkönnen.
Bei längerer Krankheit und wenn Ihr Kind so weit gesund ist, das es zu Hause ein wenig für die Schule arbeiten kann, wäre es sicher angeraten, dass Sie in der Schule nachhören, was Sie zu Hause mit Ihrem Kind nacharbeiten können. Sonst werden die Lernlücken schnell viel zu groß.
PS: Allen, die noch krank sind wünschen wir GUTE BESSERUNG!!!!!
Ute Mülling
Die Ökumenische Stadtbücherei Betzdorf lädt am Freitag, den 30. November 2018 zum Bilderbuchkino ein Wie Sankt Nikolaus einen Gehilfen fand. Der Eintritt ist frei.
In der Anlage finden Sie eine Info des Martinsumzugs der Stadt Betzdorf.
Für die Eltern der Viertklässler liegt eine Einladung zu einer Infoveranstaltung der Realschule+ in Gebhardshain bei.
Vergessen Sie bitte nicht unser Sankt Martin-Fest am Dienstag, den 13.11.2018 um 16.45 Uhr ab der Kirche in Bruche bis ca. 18.00 Uhr auf dem Schulhof.