SCHREIBEN der MINISTERIN zum SCHULJAHRESBEGINN

Ministerium für Bildung | Postfach 32 20 | 55022 Mainz

An alle Eltern
in Rheinland-Pfalz
DIE MINISTERIN
Mittlere Bleiche 61
55116 Mainz
Telefon 06131 16-0
Telefax 06131 16-41 10
poststelle@bm.rlp.de
www.bm.rlp.de

 

3. Juli 2020

Umgang mit dem Corona-Virus im neuen Schuljahr

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Sorgeberechtigte,
die zurückliegenden Wochen haben uns allen sehr viel abverlangt. Gemeinsam haben wir es erreicht, dass sich das Infektionsgeschehen bisher günstig entwickelt hat.
Angesichts dieser positiven Entwicklung konnten die Schulen schrittweise ihren Betrieb wiederaufnehmen und immer mehr Schülerinnen und Schülern Präsenzunterricht an-bieten. Die aktuelle Lage ermöglicht und gebietet es nun, nach den Sommerferien den Regelbetrieb in allen Schulformen und allen Schulen wiederaufzunehmen. Vorrangiges Ziel für das gesamte Schuljahr 2020/2021 ist es, einen durchgehenden Regelbetrieb für alle Schülerinnen und Schüler zu ermöglichen.
Aufgrund der andauernden Corona-Pandemie werden jedoch weiterhin Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen beachtet werden müssen. Trotz dieser Maßnahmen werden unter Umständen auch im kommenden Schuljahr Einschränkungen des Regelbetriebs nicht gänzlich zu vermeiden sein.
Gemeinsam können wir auch weiterhin durch unser Verhalten dazu beitragen, das In-fektionsgeschehen günstig zu beeinflussen. Ich bitte Sie daher sehr herzlich, in unserem gemeinsamen Interesse für einen regulären Schulbetrieb die folgenden Hinweise sorgfältig zu beachten:

Wenn Sie bei Ihrem Kind Symptome wie z.B. Schnupfen, Fieber, Halsschmerzen, trockener Husten, Kopf- und Gliederschmerzen, Durchfall, Verlust von Geschmacks-/ Geruchssinn, Atemprobleme bemerken, muss Ihr Kind zuhause blei-ben. Lassen Sie in diesem Fall unbedingt durch Ihre Haus- bzw. Kinderärztin oder Ihren Haus- bzw. Kinderarzt nach telefonischer Absprache einen Test auf SARS-CoV2 durchführen. Erst wenn dieser Test negativ ist, kann Ihr Kind die Schule wieder besuchen.

Wenn der Test positiv ausfällt, wird durch das Gesundheitsamt eine 14-tägige Quarantäne angeordnet. Diese kann bei nicht bestehenden oder nur geringfügig ausgeprägten Krankheitszeichen zuhause (Heimquarantäne) oder in seltenen Fällen, sofern eine stationäre Behandlung sinnvoll erscheint, im Krankenhaus erfolgen. In diesem Fall informieren Sie bitte umgehend auch die Schulleitung.

Eine Entlassung aus der Quarantäne – ohne vorangegangenen Krankenhausaufenthalt (leichter Krankheitsverlauf) – kann frühestens 14 Tage nach Symptombeginn und mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit erfolgen. Erst dann kann Ihr Kind die Schule wieder besuchen.

Wenn bei Ihrem Kind Symptome während der Unterrichtszeit auftreten, wird die Schule Ihr Kind isolieren und Sie umgehend informieren, damit Sie Ihr Kind abholen können. Auch dann lassen Sie bitte unbedingt durch Ihre Haus- bzw. Kinderärztin oder Ihren Haus- bzw. Kinderarzt nach telefonischer Absprache einen Test auf SARS-CoV2 durchführen.

Eine 14-tägige Quarantäne wird auch dann angeordnet, wenn Ihr Kind engen Kontakt zu einer infizierten Person hatte, bei der SARS-CoV-2 nachgewiesen wurde. Am fünften Tag nach dem Kontakt zu dieser Person wird Ihr Kind durch das Gesundheitsamt auf das Coronavirus getestet, um eine etwaige Infektion frühzeitig nachweisen zu können. Eine frühere Testung könnte zu falschen Ergebnissen führen.

Wenn es einen Fall einer positiv getesteten Person in der Schule Ihres Kindes gibt, wird nach fallbezogener Einschätzung des Gesundheitsamtes das jeweilige
Umfeld (Klasse, Kurs, Klassen-/Kursstufe, Arbeitsgemeinschaft etc.) bis hin zur gesamten Schule getestet, auch wenn keine Symptome vorliegen und kein direkter Kontakt zu der infizierten Person bestand.

Das Gesundheitsamt entscheidet in eigener Zuständigkeit im Rahmen einer Risikobewertung, ob und wie lange einzelne Klassen, Kurse oder ganze Schu-len geschlossen werden müssen.

Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Schule verpflichtet ist, sowohl den Verdacht einer Erkrankung als auch das Auftreten eines COVID-19 Falles in der Schule dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden.
Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich an das für Sie zuständige Gesund-heitsamt wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Reiner Schladweiler                                                                        Dr. Stefanie Hubig
Sprecher des                                                                                  Ministerin für Bildung
Landeselternbeirats
Rheinland-Pfalz